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![]() WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN Die Wohnungsgenossenschaft Wittgenstein eG bewirtschaftet 952 Wohnungen im eigenen Bestand. Davon sind rd. 440 Wohnungen frei finanziert. Die übrigen sind öffentlich gefördert und somit preisgebunden, das heißt in der Regel äußerst günstig.Voraussetzung für den Bezug dieser öffentlich geförderten Wohnungen ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines nach §§ 4 und 5 Wohnungsbindungsgesetz. Die für uns zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Wohnungsförderung beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Dort wird nach Antragstellung geprüft, ob die Größe der Wohnung zur Anzahl der künftigen Bewohner passt und ob die entsprechenden Einkommensgrenzen eingehalten werden. Als Service für unsere Kunden prüfen wir unverbindlich die Grundvoraussetzung und übernehmen auf Wunsch die komplette Ausfertigung des Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein. Dazu müssen nur die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise vom Interessenten besorgt werden. Sollten jedoch einmal einzelne Kriterien für die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheines nicht eingehalten werden, muss das nicht zwangsläufig das „Aus“ für den Bezug der neuen Wohnung bedeuten. In solchen Fällen ist es oftmals möglich, über den Umweg einer Freistellung die Genehmigung für die Anmietung der gewünschten „4 Wände“ zu bekommen. Auch diesen Service übernehmen wir für Sie. | ![]() | ||||||||||||||||||
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